Impressum

Impressum für private Webseiten?

Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die eine Anbieterkennzeichnung benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist. Hier gibt es aber zwei Punkte zu beachten:

Zum einen ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.
Rechtlich noch nicht geklärt ist auch der Bereich der journalistischen Artikel oder redaktionellen Inhalte im Internet. Auch Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen.

Ich habe auf meinem Internet-Auftritt keine Werbebanner installiert und nehme auch an keinem Affiliat-Programm teil. Ich beschreibe hier teilweise die von mir eingesetzten Programm und Features, das soll jedoch keine Werbung für irgendetwas oder irgendjemanden sein. Für journalistische Artikel fehlt mir das Talent und was bitte sind redaktionelle Inhalte im Sinne des Gesetzes?

Ich verzichte hier bis auf weiteres auf ein Impressum.